Wann immer Sie mit einem „künstlerisch tätigen Freiberufler“ wie mir statt einer (in aller Regel weitaus teureren – das nur mal so nebenbei ...) Agentur zusammenarbeiten, müssen Sie als Verwerter der Leistungen, die ich für Sie erbracht habe, am Ende eines Kalenderjahres zusätzlich einen kleinen Beitrag direkt an die Künstlersozialkasse abführen.
Aber das muss Sie nicht schrecken: 2024 sind das lediglich 5,0 % des jeweiligen Auftragswertes. Heißt in der Praxis: Für einen Text, für den ich Ihnen beispielsweise 400 Euro in Rechnung stellen würde, würde das zusätzlich gerade mal 20 Euro ausmachen, die Sie bis Ende März 2025 an die Künstlersozialkasse zahlen müssen. Sie sehen: Alles halb so wild.
Warum Sie das müssen und wie das Ganze funktioniert erläutern Ihnen die Experten von der Künstlersozialkasse direkt unter den angebenen Links:
Infos über die Abgabepflicht für Unternehmen und Verwerter direkt auf www.kuenstlersozialkasse.de
PDF mit Infos zur Eigenwerbung für Unternehmen ebenfalls auf www.kuenstlersozialkasse.de